ERBRECHT

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Erbrechtes und der Vermögensnachfolge. Das Thema Erbschaft ist oft der Auslöser für das Aufbrechen von (Familien-) Konflikten. Durch umsichtige rechtzeitige Regelungen, nach Möglichkeit unter aktiver Einbeziehung aller Beteiligten, können Streitigkeiten oft vermieden werden. Wir beraten und unterstützen Sie dabei und errichten Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sowie entsprechende Verträge zur Vermögensweitergabe unter Lebenden. 

Darüber hinaus vertreten wir auch Ihre Interessen als Partei in einem Verlassenschaftsverfahren. Dabei zeigt uns die Erfahrung, dass insbesondere bei Konflikten im familiären Bereich konsensuelle Lösungen oft für alle Beteiligten besser sind als Entscheidungen durch Richterspruch. Umso engagierter stehen wir Ihnen aber zur Seite, wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt.