IMMOBILIENRECHT
Innerhalb des Immobilienrechts unterliegen insbesondere das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht als Gegenstände der tagespolitischen Diskussion nahezu permanent gesetzlichen Änderungen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir in der Lage, für unsere Klienten den Überblick zu bewahren und auch komplexe Fälle kompetent, kreativ und praxisgerecht zu bearbeiten.
Wir errichten Mietverträge, Kaufverträge, Schenkungsverträge sowie sonstige Liegenschaftsverträge. Hierbei legen wir besonderen Wert darauf, dass die Vereinbarungen für beide Seiten verständlich sind und die Anliegen aller Beteiligten entsprechend berücksichtigt werden. Im Konfliktfall suchen wir für unsere Klienten außergerichtliche Lösungen und vertreten erforderlichenfalls ihre Interessen vor Schlichtungsstellen und Gerichten.