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Erstgespräch

Im Erstgespräch analysieren wir Ihren Beratungsbedarf und klären mit Ihnen was wir für Sie tun können. Oft können wir bereits in diesem Rahmen Auskünfte erteilen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Das Honorar für die Erstberatung beträgt unabhängig vom Gegenstandswert 60 € pro begonnener Viertelstunde. Bevor wir einen weitergehenden Auftrag übernehmen, informieren wir Sie ausführlich über die Berechnung des Honorars für unsere Leistungen und beantworten gerne jede dabei auftretende Frage. Sie entscheiden ganz in Ruhe, ob wir der richtige Partner für Sie sind.